Dr. Erna R. Fanger und Hartmut Fanger MA

Seit über 25 Jahren erfolgreiche Dozenten für Kreatives und Literarisches Schreiben, Fernschule, Seminare, Lektorat

Bildungsprämie

Zahlen Sie die Hälfte mit der Bildungsprämie!

Bildungsprämie Kreatives Schreiben
Schreibschule

Zum Beispiel anstatt 99 Euro nur 49,50 Euro monatlich für eine Zeitdauer von 10 oder 12 Monaten im Rahmen des Kompakt-Kurses Belletristik oder Sachmedien  (10 Monate)  oder Gesamtkurs Belletristik  oder Sachmedien  (12 Monate) 

Siehe Weiteres unter Angebot:. 

Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen

Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt Prämiengutscheine" für Weiterbildung. 

 

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2019 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.Siehe auch AnmeldungPreise

 

Voraussetzung: Machen Sie deutlich, dass Sie professionell schreiben lernen wollen, mit dem Ziel, dass diese Ausbildung Ihrer beruflichen Qualifikation dienlich ist, Sie journalistisch tätig sein oder Schriftsteller werden wollen.

 

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

 

„Auch www.schreibfertig.com - Die kleinfeine Schreibschule für Jung & Alt nimmt Prämiengutscheine an. Gerade für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft besonders wichtig, sich weiterzubilden. Deshalb freuen wir uns, wenn wir auf diese Weise unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen können, sagen die Betreiber von schreibfertig - Die kleinfeine Schreibschule für Jung & Alt,  Dr. Erna R .Fanger & Hartmut Fanger.  

 

Beratungsstellen erteilen noch bis Ende 2020 Prämiengutscheine!

 

Interessant für Berufseinsteiger und ältere Menschen: Seit dem 1. Juli 2017 gibt es keine Altersbegrenzung mehr für den Erhalt eines Prämiengutscheins der Bildungsprämie. Damit öffnet sich die Bildungsprämie für Erwerbstätige unter 25 Jahren sowie für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Wer sich weiterbilden möchte, kann jetzt jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. 

Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen:

Internet: www.bildungspraemie.info

Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000

E-Mail: buergerservice@bmbf.bund.de

 

 

Förderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

»      mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und

»      über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab‑Check!

Holen Sie sich einen Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Finden Sie die nächste Beratungsstelle unter: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Lösen Sie den Prämiengutscheins ein

Mit dem Prämiengutschein zahlen Sie nur einen Teil der Kosten. Wir kümmern uns um den Rest.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.bildungspraemie.info

www.facebook.com/bildungspraemie

Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

   

Nähere Informationen:

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen:

Internet: www.bildungspraemie.info

Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000

 

E-Mail: buergerservice@bmbf.bund.de

 

Siehe auch Anmeldung, Preise

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